Vorbeglaubigen lassen kann Ich für Sie Dokumente und Urkunden bei der zuständigen deutschen Kammer: Zum Beispiel Ärztekammer, Apothekerkammer, Architektenkammer Industrie- und Handelskammer, Ghorfa, Rechtsanwaltskammer, Anwaltskammer. Ich hole für Sie im Anschluss die Apostille/Legalisation beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, wenn nötig beim Bundesverwaltungsamt.